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Dokument-ID: 762502
4. Abschnitt
Oö. Gemeindeordnung 1990 (Oö. GemO 1990)
4. Abschnitt
Gemeindemitglieder; Ehrungen durch die Gemeinde
§ 15. Gemeindemitglieder
Gemeindemitglieder sind jene österreichischen Staatsbürger und Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die im Gemeindegebiet ihren Hauptwohnsitz haben. Ihre besonderen Rechte und Pflichten bestimmen sich nach dem Gesetz.