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Dokument-ID: 864715
Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
5.3. Banken/Kreditinstitute (§ 132b BAO)
Für Umsätze von Kreditinstituten gemäß § 1 Abs. 1 BWG sowie von Zweigstellen von CRR-Kreditinstituten aus Mitgliedstaaten gemäß § 9 BWG besteht eine gesetzliche Ausnahme sowohl von der Registrierkassen- als auch der Belegerteilungspflicht (vgl. § 132b BAO). Unabhängig davon sind Einzelaufzeichnungen zu führen, bzw. bleiben bestehende Verpflichtungen aufgrund anderer Normen davon unberührt.