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Neu Dokument-ID: 864717

Vorschrift

Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht

Inhaltsverzeichnis

5.5. Kommissionäre

Wenn ein Kommissionär im eigenen Namen und auf fremde Rechnung bar kassiert, unterliegt der Barumsatz bei ihm der Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht (vgl. zu Lieferung zwischen Kommitenten und Kommissionär § 3 Abs. 3 UStG 1994).

Beispiel: Antiquitätengeschäft Verkauf im Auftrag und auf Rechnung des Eigentümers.