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Dokument-ID: 864717
Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
5.5. Kommissionäre
Wenn ein Kommissionär im eigenen Namen und auf fremde Rechnung bar kassiert, unterliegt der Barumsatz bei ihm der Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht (vgl. zu Lieferung zwischen Kommitenten und Kommissionär § 3 Abs. 3 UStG 1994).
Beispiel: Antiquitätengeschäft Verkauf im Auftrag und auf Rechnung des Eigentümers.