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Dokument-ID: 864760
Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
6.4.4. Neue Automaten
Eine vereinfachte (besondere) Losungsermittlung kann gemäß § 4 Abs. 1 BarUV 2015 in Anspruch genommen werden für Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten,
- die nach dem 31. Dezember 2015 in Betrieb genommen werden,
- wenn die Gegenleistung für die Einzelumsätze 20 Euro nicht übersteigt.