© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 864776

Vorschrift

Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht

Inhaltsverzeichnis

6.7.5. Beispiele für mobile Umsätze

Soweit die Voraussetzungen für die Umsätze im Freien nicht zutreffen, bzw. die betriebliche Umsatzgrenze überschritten wird, kann die Erleichterung für mobile Umsätze (außerhalb der Betriebsstätte) in Anspruch genommen werden.

Für eine solche Erleichterung kommen bei Vorliegen der obigen Voraussetzungen beispielsweise in Betracht: Umsätze von Friseuren, Masseuren, Hebammen, Babysittern, Schneidern, Ärzten, Tierärzten, Reiseleitern, Fremdenführern, Installateuren, Gaifahrern, Schilehrern, Hundesittern, Schädlingsbekämpfern, Rauchfangkehrern, Fotografen, Personal Trainern, Hundetrainern, Transporteuren, Altwarenhändlern, Fahrradkurieren, sowie Ticketverkäufe durch Buslenker/Zugpersonal, mobile Speise- und Getränkeverkäufe in Zügen, daher nicht direkt im Speisewagen, Verkäufe auf einem Bauernmarkt und Pyrotechnikstand, Verkäufe aus einem "Bauchladen", Provisionsentgegennahme durch den Immobilienmakler, Heizöllieferung an den Kunden, Messeverkäufe, Lieferservice bei Gastronomie sowie Verkauf von Büchern (im Rahmen von Buchausstellungen, Autorenlesungen, Vorträgen und sonstigen schulischen Veranstaltungen). Diese Erleichterung besteht ungeachtet einer bestehenden Belegerteilungsverpflichtung.

Grundsätzlich können alle Umsätze im Freien (vgl. Abschnitt 6.2.1.) in die Begünstigung für mobile Gruppen fallen.