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Dokument-ID: 463673
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
61. Erklärung der Republik Polen zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Die Charta berührt in keiner Weise das Recht der Mitgliedstaaten, in den Bereichen der öffentlichen Sittlichkeit, des Familienrechts sowie des Schutzes der Menschenwürde und der Achtung der körperlichen und moralischen Unversehrtheit Recht zu setzen.