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Dokument-ID: 463675
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
63. Erklärung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zur Definition des Begriffs „Staatsangehöriger"
In Bezug auf die Verträge und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft sowie alle Rechtsakte, die aus diesen Verträgen abgeleitet werden oder durch diese Verträge weiter in Kraft bleiben, bekräftigt das Vereinigte Königreich seine Erklärung vom 31. Dezember 1982 über die Definition des Begriffs „Staatsangehöriger“ mit der Ausnahme, dass die „Bürger der „British Dependent Territories"“ als „Bürger der „British overseas territories"“ zu verstehen sind.