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Dokument-ID: 020637
ABSCHNITT II
UNTERABSCHNITT 1
Grundsteuergesetz 1955 (GrStG 1955)
ABSCHNITT II
Berechnung der Grundsteuer
UNTERABSCHNITT 1
Besteuerungsgrundlage
§ 12. Maßgebender Wert
Besteuerungsgrundlage ist der für den Veranlagungszeitpunkt maßgebende Einheitswert des Steuergegenstandes.