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Alexander Kdolsky - FORUM Media (azo) | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.4.1 Pflicht zur Einreichung von Abgabenerklärungen

Begründung der Steuererklärungspflicht

§ 133 Abs 1 BAO verweist hinsichtlich der Pflicht zur Einreichung einer Abgabenerklärung – als „Instrument der Offenlegungspflichten und Wahrheitspflichten“ iSd § 119 Abs 2 BAO (VwGH 24.03.1995, 91/17/0161) – primär auf die Abgabenvorschriften. Im Bereich des Kommunalsteuerrechts regelt bspw § 11 Abs 4 KommStG die Steuererklärungspflicht, die Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung ist in § 21 UStG geregelt.

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