Neu
Dokument-ID: 1238308
3.33.1 Allgemeines zu Gegenstandsloserklärungen von Berufungen im EWB (§ 256 Abs 3 BAO, § 261 BAO ua)
Gem § 288 Abs 1 BAO gelten die für Bescheidbeschwerden und für den Inhalt der Beschwerdevorentscheidungen anzuwendenden BAO-Bestimmungen in jenen Fällen, wo ein zweistufiger Instanzenzug für Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden besteht (dieser also nicht landesgesetzlich ausgeschlossen wurde), mit Ausnahme der §§ 262 bis 264 BAO sinngemäß auch für das Berufungsverfahren und für den Inhalt der Berufungsentscheidungen.