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Dokument-ID: 462905
PROTOKOLL (Nr. 4)
KAPITEL I
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
PROTOKOLL (Nr. 4)
ÜBER DIE SATZUNG DES EUROPÄISCHEN SYSTEMS DER ZENTRALBANKEN UND DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK
KAPITEL I
DAS EUROPÄISCHE SYSTEM DER ZENTRALBANKEN
Artikel 1
Das Europäische System der Zentralbanken
Die Europäische Zentralbank (EZB) und die nationalen Zentralbanken bilden nach Artikel 282 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Die EZB und die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, bilden das Eurosystem.
Das ESZB und die EZB nehmen ihre Aufgaben und ihre Tätigkeit nach Maßgabe der Verträge und dieser Satzung wahr.