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Robert Koch | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1 Formvorschriften für Anbringen

Grundsatz der Schriftlichkeit von Eingaben

Im Abgabenverfahren besteht ein Schriftform- bzw Schriftlichkeitsgebot. Das heißt, dass Anbringen bei der Abgabenbehörde grundsätzlich schriftlich eingebracht werden müssen.

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