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Dokument-ID: 463297
PROTOKOLL (Nr. 36)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
PROTOKOLL (Nr. 36)
ÜBER DIE ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
Artikel 1
In diesem Protokoll bezeichnet der Ausdruck „die Verträge“ den Vertrag über die Europäische Union, den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft.