3.25.1 Rechtliche Überlegungen anlässlich der Einreichung berichtigter Abgabenerklärungen
Insbesondere bei Abgabenerklärungen, welche nachträglich zugunsten des Abgabepflichtigen korrigiert werden, kommt es immer wieder vor, dass hier zeitlich sehr weit zurückreichende Berichtigungen (allenfalls samt Gutschrifts- und/oder Rückzahlungsanträgen) eingereicht werden. Es stellt sich die Frage, inwieweit eine Festsetzungswirkung eintritt und wann nicht bzw die weitere Frage, wie eingereichten, allenfalls aber außerhalb der (Bemessungs-)Verjährungsfrist liegenden „Berichtigungserklärungen“ zu begegnen ist.