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Neu Dokument-ID: 794807

Vorschrift

Salzburger Steuerdialog 2016 – Ergebnisse BAO

Inhaltsverzeichnis

14. Vorlagebericht

14.1. Bezughabende Norm

§ 265 BAO

14.2. Sachverhalt

Eine Beschwerde wird (ohne vorherige Wahrung des Parteiengehörs) wegen Verspätung mit Beschwerdevorentscheidung zurückgewiesen. Innerhalb eines Monats wird im Vorlageantrag vorgebracht, dass die Beschwerde unstrittig doch rechtzeitig gewesen wäre.

14.3. Frage

Wie ist in weiterer Folge vorzugehen bzw. wie ist der Vorlagebericht zu formulieren?

14.4. Lösung

Die Beschwerde ist dem BFG vorzulegen. Die Beschwerdevorentscheidung darf gemäß § 300 BAO bei sonstiger Nichtigkeit nicht gemäß § 299 BAO aufgehoben werden.

Im Vorlagebericht wäre der Hinweis zu geben, dass aus Sicht der Abgabenbehörde die Beschwerde rechtzeitig eingebracht wurde.

Da das BFG in weiterer Folge grundsätzlich mit Erkenntnis inhaltlich zu entscheiden hat, wäre im Vorlagebericht auch inhaltlich auf das Beschwerdebegehren einzugehen.