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Neu Dokument-ID: 1131838

Vorschrift

Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993

Inhaltsverzeichnis

16.5.3.1. Inländisches Konzernunternehmen

Rz 209

Arbeitskräfteüberlassung durch inländisches Konzernunternehmen

  • an ein ausländisches Unternehmen:
    Kommunalsteuerpflichtig ist das inländische Unternehmen für die Dauer von sechs Kalendermonaten (§ 4 Abs. 3 KommStG 1993). Nicht die Integration der überlassenen Dienstnehmer in die Betriebsstätten der ausländischen Konzerngesellschaften als solche, sondern ihre darin liegende Beschäftigung in einer nicht im Inland gelegenen kommunalsteuerrechtlichen Betriebsstätte des inländischen Konzernunternehmens führt dazu, dass nach Ablauf von sechs Kalendermonaten die in § 1 KommStG 1993 normierten Voraussetzungen in Bezug auf diese Dienstnehmer nicht erfüllt sind (vgl. VwGH 21.10.2015, 2012/13/0085; siehe Ausführungen in Rz 204).
  • an ein inländisches Unternehmen:
    Kommunalsteuerpflichtig ist das inländische entsendende Unternehmen (Anwendung der Sechsmonatsregelung gemäß § 7 KommStG 1993, Rz 120 ff).