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Dokument-ID: 1131839
Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
16.5.3.2. Ausländisches Konzernunternehmen
Rz 210
Arbeitskräfteüberlassung durch ein ausländisches Konzernunternehmen an ein inländisches Unternehmen oder an die inländische Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens:
Der inländische Beschäftiger (inländisches oder ausländisches Unternehmen mit Betriebsstätte im Inland) ist Steuerschuldner.
Bundesministerium für Finanzen, 26. Jänner 2023