Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
2.4.1.2. Erfolgswirksame Geschäftsvorfälle
Der erfolgswirksame Geschäftsvorfall bewirkt eine Änderung des Erfolgs. Hierbei unterscheiden sich zufließende und abfließende Vermögenswerte, so dass das Reinvermögen der Unternehmung steigt oder sinkt.
Als Beispiel lässt sich der Verkauf von Waren nennen, bei dem der Verkaufswert den Einkaufswert übersteigt. Die Differenz ist für das Unternehmen erfolgswirksam. Insoweit in Zusammenhang mit Registrierkassen bzw. sonstigen Einrichtungen zum Zweck der Losungsermittlung der Terminus Geschäftsvorfall verwendet wird, bezieht sich dies auf erfolgswirksame Geschäftsvorfälle laut BAO, die im Rahmen von Kassensystemen oder sonstigen in der Richtlinie geregelten elektronischen Auszeichnungssystemen erfasst werden.