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Neu Dokument-ID: 864572

Vorschrift

Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht

Inhaltsverzeichnis

2.4.1.3. Nicht zu erfassende Geschäftsvorfälle

Der Erlass behandelt nur erfolgswirksame Geschäftsvorfälle, die auf die Losungsermittlung Auswirkungen haben. Geschäftsvorfälle, die auf die Losungsermittlung keine Auswirkung haben (zB Teilwertabschreibungen, Vermögensverlagerungen) und nicht im Rahmen elektronischer Aufzeichnungssysteme iSd § 131b BAO zu erfassen sind, sind somit nicht Gegenstand dieses Erlasses.