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Neu Dokument-ID: 864592

Vorschrift

Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht

Inhaltsverzeichnis

2.4.15. Barbewegung

Barbewegungen sind Veränderungen des Bargeldbestandes. Darunter fallen alle Barein - und Barausgänge, aber auch das Auswechseln von Geldmünzen bzw. Geldscheinen. Registrierkassen- und belegerteilungspflichtig sind jedoch nur Barumsätze (siehe Abschnitt 2.4.4).