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Neu Dokument-ID: 794758

Vorschrift

Salzburger Steuerdialog 2016 – Ergebnisse BAO

Inhaltsverzeichnis

3. Schenkungsmeldung – Eigentumswohnung

3.1. Bezughabende Norm

§ 121a BAO

3.2. Sachverhalt

Eine Mutter überweist Euro 200.000 zum Ankauf einer bestimmten Eigentumswohnung für ihre Tochter auf ein Treuhandkonto, der Kauf kommt allerdings nicht zu Stande. Das Geld soll der Tochter aber weiter zur Verfügung stehen, auch für die nächste Wohnung, für die sie sich entscheidet.

3.3. Frage

Ist eine Schenkungsmeldung zu machen?

3.4. Lösung

Die Geldschenkung der Mutter an die Tochter zum Kauf einer bestimmten Eigentumswohnung ist (zivilrechtlich) als mittelbare Grundstücksschenkung zu beurteilen, da der Schenkungswille auf eine bestimmte Eigentumswohnung gerichtet ist und daher diese konkrete Wohnung Gegenstand der Schenkung ist. Bei Zustandekommen dieses Kaufes läge demnach eine nicht anzeigepflichtige Grundstücksschenkung vor.

Der Überweisung des Geldbetrages auf ein Treuhandkonto kommt in diesem Zusammenhang keine Bedeutung zu.

Der Kauf kommt nicht zustande, das Geld verbleibt der Tochter zum Kauf einer (nun) beliebigen Eigentumswohnung.

Dadurch, dass der Tochter das Geld auf dem Treuhandkonto auch weiterhin zur Verfügung steht, jedoch durch das Nichtzustandekommen des ersten Wohnungskaufes keine mittelbare Grundstücksschenkung mehr vorliegt, wandelt sich diese Schenkung in eine Schenkung von Bargeld iSd § 121a Abs. 1 Z 1 lit. a BAO. Demzufolge wird die Schenkung auf Grund des Übersteigens der Wertgrenze von Euro 50.000 anzeigepflichtig.