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Dokument-ID: 864604
Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
3.1.3.3. Sonstige Einrichtung
Sonstige Einrichtungen wie zB Fakturierungsprogramme, branchenspezifische Softwareprogramme, die der Erfassung der Barumsätze und Rechnungserstellung dienen, müssen ebenso den Vorgaben des § 131b BAO (insbesondere Datenerfassungsprotokoll und Anknüpfungsmöglichkeit für eine Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit) entsprechen und gemäß § 132a BAO Belege ausstellen können.