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Dokument-ID: 864603
Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
3.1.3.2. Taxameter
Taxameter dienen – auf Basis von Taxitarifen – der Berechnung von Fahrpreisen in Taxis. Wenn sie auch zur Erfassung der Bareinnahmen eingesetzt werden sollen, müssen sie den Vorgaben des § 131b BAO entsprechen und gemäß § 132a BAO Belege ausstellen können. Entsprechen Taxameter nicht diesen Vorgaben, sind die Barumsätze gesondert in einer eigenen Registrierkasse zu erfassen.