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Dokument-ID: 864635
Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
3.5.2. Initialisierung der Registrierkasse
Die Initialisierung der Registrierkasse besteht aus der Einrichtung eines leeren DEP, eines Umsatzzählers mit Zählerstand 0 und eines AES-Schlüssels in der Registrierkasse. Darüber hinaus muss die Kassenidentifikationsnummer der Registrierkasse zugeordnet und die Schnittstelle zu einer funktionsfähigen Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit hergestellt werden.