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Dokument-ID: 864694
Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
4.5.2. Belegerteilung beim Gutscheinverkauf
Wird der Verkauf eines Wertgutscheines in der Registrierkasse erfasst und darüber ein Beleg ausgestellt, hat dieser grundsätzlich den gesetzlichen Anforderungen des § 132a BAO zu entsprechen (vgl. auch Abschnitt 2.4.10.)