Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
5.2.4.16. Folgeprovisionen und Diensterfindungen
Rz 77e
Bei Folgeprovisionen aus Versicherungsabschlüssen während der aktiven Dienstzeit handelt es sich um kommunalsteuerpflichtige Bezüge (vgl. VwGH 08.10.1969, 0847/68; VwGH 22.10.1969, 1634/68). Auch wenn sich der Provisionsempfänger in der gesetzlichen Alterspension befindet, sind seine Vorteile aus dem früheren Dienstverhältnis Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und unterliegen damit der Kommunalsteuer (vgl. LStR 2002 Rz 10665).
Gleiches gilt für Vergütungen für Diensterfindungen.