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Neu Dokument-ID: 1131592

Vorschrift

Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993

Inhaltsverzeichnis

5.2.4.17. Rückkauf steuerfreier Zukunftssicherungsmaßnahmen

Rz 77f

Werden Versicherungsprämien zu einem früheren Zeitpunkt rückgekauft oder sonst rückvergütet, hat der Arbeitgeber die gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 steuerfrei belassenen Beiträge als sonstigen Bezug gemäß § 67 Abs. 10 EStG 1988 zu versteuern, es sei denn, der Rückkauf oder die Rückvergütung erfolgt bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses. Dieser sonstige Bezug ist kommunalsteuerpflichtig.