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Neu Dokument-ID: 864720

Vorschrift

Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht

Inhaltsverzeichnis

5.6.2. Bäuerliche Nachbarschaftshilfe

Die bäuerliche Nachbarschaftshilfe (§ 7 Abs. 4 LuF-PauschVO 2015) unterliegt nicht der Vollpauschalierung nach § 2 der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft (LuF-PauschVO 2015), da sie nicht im Einheitswert berücksichtigt wird und damit auch nicht vom Grundbetrag erfasst ist.

Die bäuerliche Nachbarschaftshilfe gilt als Nebenerwerb nach § 7 LuF-PauschVO 2015, der nicht vollpauschaliert ist und unterliegt daher bei Zutreffen der Voraussetzungen des § 131 Abs. 1 Z 2 BAO der Registrierkassenpflicht. Auch besteht Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht für diese Leistungen.