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Neu Dokument-ID: 463667

Vorschrift

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

Inhaltsverzeichnis

55. Erklärung des Königreichs Spanien und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland

idF ABl. C 83/2010 | Datum des Inkrafttretens 30.03.2010

Die Verträge gelten für Gibraltar als ein europäisches Gebiet, dessen auswärtige Beziehungen ein Mitgliedstaat wahrnimmt. Dies bringt jedoch keine Änderungen der jeweiligen Standpunkte der betreffenden Mitgliedstaaten mit sich.