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Neu Dokument-ID: 864743

Vorschrift

Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht

Inhaltsverzeichnis

6.2.1.10. Ende der Registrierkassenpflicht bei Unterschreitung der Umsatzgrenzen im Fall von § 2 Abs. 3 BarUV 2015

Wird die Umsatzgrenze in einem Folgejahr nicht überschritten und ist aufgrund besonderer Umstände absehbar, dass diese Grenze auch künftig nicht überschritten wird, so fallen die Verpflichtungen zur Losungsermittlung mit elektronischem Aufzeichnungssystem gemäß § 131b BAO und zur Belegerteilung gemäß § 132a BAO, bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen von § 2 BarUV 2015, mit Beginn des nächstfolgenden Kalenderjahres weg.