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Dokument-ID: 864746
Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
6.2.2.2. Was sind Alm-, Berg-, Schi- und Schutzhütten?
Die alleinige Bezeichnung eines Gebäudes oder einer Gebäudeeinrichtung als Hütte (Alm-, Berg-, Schi- oder Schutzhütte) ist für die begünstigende Behandlung nicht ausreichend.
Nach der Verkehrsauffassung ist eine Hütte ein bautechnisch einfach ausgeführtes Gebäude.