Neu
Dokument-ID: 1131522
Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
4.1.3.1. Betriebsstätte iSd BAO
Rz 40
Betriebsstätte iSd BAO
- ist eine feste örtliche Anlage oder Einrichtung
- mit Verfügungsgewalt des Unternehmers
- zur unmittelbaren betrieblichen Tätigkeit und
- auf längere Dauer.