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Dokument-ID: 864722
Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
5.7. Post
Soweit Gegenleistungen für sonstige Leistungen der Post (zB Porto) bar bezahlt werden, besteht Belegerteilungspflicht und Registrierkassenpflicht. Die Erleichterung für mobile Umsätze kann zur Anwendung kommen (zB Inkasso durch Briefträger) (vgl. Abschnitt 2.4.13. zur Nachnahme). Zu umsatzsteuerbefreiten Umsätzen vgl. Abschnitt 2.3.