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Dokument-ID: 185836
Betriebsrats-Wahlordnung 1974 (BRWO 1974)
§ 64i. Durchführung der Wahl
Auf die Durchführung der Wahl ist § 48 sinngemäß anzuwenden. Zur Anfechtung der Wahl zum Zentraljugendvertrauensrat ist auch der Zentralbetriebsrat berechtigt.