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Dokument-ID: 1033808
3.4.8 Entscheidung des EuGH zur Aufzeichnungspflicht der täglich geleisteten Arbeitszeit
Die Pflicht zur Führung von Arbeitszeitaufzeichnungen ist in Österreich in § 26 AZG geregelt.
Der Arbeitgeber hat zur Überwachung der Einhaltung der im Arbeitszeitgesetz (AZG) geregelten Bestimmungen Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden zu führen. Im AZG gibt es allerdings diesbezügliche Ausnahmebestimmungen, auf die das nachfolgende Urteil des EuGH gegebenenfalls Auswirkung haben kann: