2.11.2 Die neue KI-Verordnung in der EU
Am 2. Februar 2024 stimmten die Mitgliedstaaten der EU im Ausschuss der Ständigen Vertreter einstimmig für die Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung oder AI-Act). Diese wegweisende KI-Verordnung schafft nun einen einheitlichen Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Europa. Ihr Hauptziel besteht darin, Innovationen zu fördern und gleichzeitig sicherzustellen, dass die künstliche Intelligenz in der EU in einer Weise genutzt wird, die den Grundrechten und der Sicherheit der Menschen entspricht.