1.4.1 Betriebliche Interessenvertretung
Im Rahmen der generellen Vertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter treten folgende Haupttätigkeitsfelder auf:
Entgeltgestaltung
Das Thema Entgelt ist nach dem österreichischen Arbeitsrecht eher nicht auf der betrieblichen Ebene angesiedelt, das Entgelt wird weitestgehend durch den Kollektivvertrag geregelt. Kollektivverträge sind nach dem Arbeitsverfassungsgesetz auf der überbetrieblichen Ebene zu verhandeln und abzuschließen. So ist es zum Beispiel nicht zulässig, durch Betriebsvereinbarung eine betriebliche Gehaltsordnung zu schaffen. Dennoch ist die Mitwirkung bei der Bemessung der Entgelte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine zentrale Aufgabe eines Betriebsrates.