3.2.2 Fremdkapital
Das Fremdkapital ist jener Teil der Mittelherkunft des Unternehmens, der dem Unternehmen nicht uneingeschränkt zur Verfügung gestellt wird, sondern vom Unternehmen an den Gläubiger wieder zurückzubezahlen ist. Im Gegensatz zum Eigenkapital ist vom Unternehmen für die Kapitalbereitstellung an den Gläubiger auch ein Entgelt in Form von Zinsen zu bezahlen. Das Fremdkapital kann dem Unternehmen vom Fremdkapitalgeber lang- und mittelfristig (bspw Bankkredite oder Anleihen), aber auch kurzfristig (bspw Kauf auf Ziel) zur Verfügung gestellt werden oder entsteht aus dem Umsatzprozess (zB Steuerverpflichtungen oder Schadenersatzverpflichtungen). Zum Fremdkapital zählen Rückstellungen, Verbindlichkeiten und die passive Rechnungsabgrenzung. Die bis zum Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 auszuweisenden unversteuerten Rücklagen, die sowohl einen Eigen- als auch Fremdkapitalcharakter aufwiesen, sind nicht mehr in der Bilanz auszuweisen, weshalb auf diese auch nicht eingegangen wird.