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Dokument-ID: 1143782
15.1 Verpflichtete „Arbeitgeber“ und Arbeitnehmer iSd HSchG
Neue Verpflichtungen für Arbeitgeber
Adressat der Bestimmungen des HSchG ist der Betriebsinhaber (Unternehmer). Im Verhältnis zu den im Betrieb beschäftigten Personen nimmt dieser daher die Stellung des Arbeitgebers ein. Nach außen repräsentiert wird das Unternehmen – je nach Rechtsform – im Regelführer durch einen Geschäftsführer oder einen Vorstand. Dieser Repräsentant haftet daher grundsätzlich auch im Außenverhältnis für die Einhaltung der das Unternehmern treffenden Verpflichtungen.