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Dokument-ID: 1145353
3.4.18 Dienstverhinderung bei vereinbarter Gleitzeit
Was ist eine Dienstverhinderung?
Erscheint ein Arbeitnehmer nicht zum Dienst, weil bestimmte persönliche Dienstverhinderungsgründe vorliegen, hat der Arbeitgeber das Entgelt „für eine verhältnismäßige, kurze Zeit“ weiter zu bezahlen.