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Dokument-ID: 780172
6.3 Kündigungsschutz durch Regeln zur Sozialwidrigkeit
Ein Arbeitgeber benötigt nach dem österreichischen Arbeitsrecht keinen Grund für die Kündigung eines Arbeitnehmers, außer es handelt sich um besonders kündigungsgeschützte Arbeitnehmer wie zB begünstigte Behinderte, Betriebsratsmitglieder, schwangere Arbeitnehmerinnen etc.