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Dokument-ID: 779158
1.6 Klagslegitimation des Betriebsrates
Besondere Feststellungsverfahren
Gem § 54 Abs 1 ASGG kann in Arbeitsrechtssachen nach § 50 Abs 1 ASGG der Betriebsrat auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Rechten oder Rechtsverhältnissen, die mindestens 3 Arbeitnehmer des Betriebes oder Unternehmens betreffen, klagen.