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Dokument-ID: 777287
1 Betriebsrat – Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte
Die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrates sind im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), konkret in den §§ 89–112 ArbVG geregelt. Nachfolgend werden die Rechte dargestellt und erläutert.