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Dokument-ID: 755470
3.1.3 Umsetzungsprozess
Die Arbeitsplatzevaluierung (und damit auch jene von psychischen Belastungen) ist grundsätzlich in jedem Betrieb durchzuführen. Die Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen ist ein Teilbereich der Arbeitsplatzevaluierung und ist daher integriert zu betrachten. Alle Regelungen und Standards gelten für die Arbeitsplatzevaluierung insgesamt – egal, ob es sich nun um physische oder psychische Belastungen handelt.