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Dokument-ID: 1013272
3.4.5 Anfechtbarkeit einer Kündigung aufgrund Sozialwidrigkeit nach mehrfacher Verständigung des Betriebsrates
Sachverhalt
OGH 9 ObA 30/18d vom 28.06.2018
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte im gegenständlichen Fall zu beurteilen, ob bei mehrfacher Verständigung des Betriebsrates über eine beabsichtigte Kündigung die Frist für seine Stellungnahme wieder erneut zu laufen beginnt. Bei Zustimmung des Betriebsrates innerhalb der Frist kann die Kündigung nämlich nicht mehr wegen Sozialwidrigkeit angefochten werden.