Neu
Dokument-ID: 774643
6.3 Kriterien für das Vorliegen eines Betriebsübergangs
Ein zeitweise durchaus schwieriges Unterfangen ist die Beantwortung der Frage, ob überhaupt ein Betriebsübergang vorliegt. Wenn sich bei juristischen Personen beispielsweise nur etwas in der Geschäftsleitung ändert oder wenn nur Geschäftsanteile übertragen werden, liegt kein Betriebsübergang vor.