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Dokument-ID: 936059
5.2.7 Personalfragebögen
Für die Einführung von Personalfragebögen ist die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich, „sofern in diesen nicht bloß die allgemeinen Angaben zur Person und Angaben über die fachlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Verwendung des Arbeitnehmers enthalten sind“ (§ 96 Abs 1 Z 2 ArbVG).