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Neu Dokument-ID: 825595

Gerald Gries - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

4 Beteiligung des Betriebsrates an Arbeitskampfmaßnahmen

Begriff des Arbeitskampfes

Nach der allgemeinen auch auf Wikipedia zu findenden Definition ist Arbeitskampf ein Sammelbegriff aus dem kollektiven Arbeitsrecht und bezeichnet die Ausübung kollektiven Druckes durch Streik, Aussperrungen von Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberseite oder ähnliche Maßnahmen zur Regelung von Interessenskonflikten bei der Aushandlung von Löhnen und anderen Arbeitsbedingungen. Es wird sohin von den Parteien eines Arbeitsvertrages durch verschiedene Maßnahmen in Kauf genommen, dass die sonst friedliche Erfüllung der wechselseitigen Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag nicht oder zumindest nicht vollständig möglich ist, um bestimmte Forderungen durchzusetzen.

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