Neu
Dokument-ID: 774081
1.5 Überwachungsrechte
Dem Betriebsrat obliegt auch die Einhaltung der die Mitarbeiter des Betriebes betreffenden Rechtsvorschriften durch den Arbeitgeber (§ 89 Z 1 ArbVG). Hier gibt es im Detail folgende Überwachungsrechte: