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Georg Fellner - Beate Weisser | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.5.5 Kontrolle von E-Mail und Internetnutzung

Heutzutage verfügt beinahe jeder Büro-Arbeitsplatz über einen Internetzugang. Arbeitgeber sind normalerweise daran interessiert, dass ihre Angestellten ihre Arbeitszeit effizient nutzen. Kontrollen hinsichtlich der Internetnutzung sowie des E-Mail-Verkehrs können sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Zum einen ist an generelle Kontrollen sämtlicher Mitarbeiter in Form eines automatisierten Systems zu denken, welches den Internet- und E-Mail-Verkehr permanent nach gewissen Parametern überwacht und beispielsweise beim Aufruf bestimmter Websites oder bei der Verwendung gewisser Begriffe „Alarm schlägt“, und zum anderen an anlassbezogene Einzelfallkontrollen. Die Kontrollen können ferner ganz unterschiedliche Zwecke verfolgen, wie etwa die Aufrechterhaltung der Systemsicherheit, die Verfolgung oder Verhinderung von Straftaten oder die Kontrolle der Nutzung der betrieblichen Ressourcen. Im Folgenden wird erörtert, ob und unter welchen Voraussetzungen derartige Kontrollen zulässig sind.

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